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Kommunale Jugendvertretungen

Jugendvertretungen in jeder Gemeinde und jedem Kreis – mit Rederecht, Antragsrecht und einem beratenden Sitz in den Ausschüssen.

Gemeinsam mit den Jusos UB Pfaffenhofen · angenommen auf der Bezirkskonferenz der Jusos Oberbayern am 15. März 2026 in Schongau

Adressat*innen: Bezirkskonferenz der Jusos Oberbayern, Landeskonferenz der Jusos Bayern, Landeskonferenz der BayernSPD, SPD-Landtagsfraktion

Beschluss

Wir fordern weiterhin eine flächendeckende Jugendpartizipation in jeder Gemeinde und jedem Kreis mit Hilfe von Jugendvertretungen. Zusätzlich zu Budget, pädagogischer Unterstützung und Räumlichkeiten müssen die Jugendvertreter*innen die Möglichkeit haben, an aktuellen kommunalen Entscheidungen aktiv mitzuwirken. Daher fordern wir:

  • Ein verpflichtendes Rederecht für Jugendvertretungen in kommunalen Entscheidungsgremien in der bayerischen Gemeindeordnung festzuschreiben. Dieses Rederecht soll für alle kommunalen Gremien sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kreisebene gelten.
  • Ein verpflichtendes Antragsrecht für Jugendvertreter*innen in Bezug auf ihre zugehörigen kommunalen Entscheidungsgremien (Gemeinde-, Stadt-, Markt- und Kreistage).
  • Eine dauerhafte Vertretung in den jeweils zuständigen Ausschüssen der kommunalen Entscheidungsgremien soll ebenfalls in der bayerischen Gemeindeordnung sowie der Kreisordnung festgeschrieben werden. Hier sollen die Jugendvertretungen durch aktive Partizipation eine beratende Funktion einnehmen.

Begründung

Der Politikverdrossenheit in der Bevölkerung kann nur durch eine aktive Einbeziehung von Bürger:innen entgegengewirkt werden. Jugendvertretungen bieten eine optimale Möglichkeit, um besonders Jugendliche in die Entscheidungen vor Ort einzubeziehen. Leider werden Jugendvertretungen in vielen Gemeinden noch sehr stiefmütterlich behandelt und haben in vielen Fällen keine Möglichkeit, sich aktiv in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubringen. Das entspricht nicht unserem Verständnis einer aktiven Jugendpartizipation.

Jugendparlamente müssen die Möglichkeit haben, aktiv an der Debatte teilzunehmen, wenn über ihre Anliegen diskutiert wird. Besonders bei Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, muss die Perspektive der Jugendvertretungen mit einfließen. Mit einem Rederecht in den kommunalen Entscheidungsgremien und einem dauerhaften beratenden Sitz in den jeweiligen Unterausschüssen tragen wir dem Rechnung! In einigen Vorzeigegemeinden ist dies bereits umgesetzt, aber es bedarf einer landesweit einheitlichen Verpflichtung, um Jugendpartizipation in ganz Bayern sicherzustellen.