Zum Inhalt springen
← Zurück zu Forderungen

Solidarität mit Lisa Pöttinger! Gegen politische Berufsverbote!

Keine Berufsverbote wegen politischen Engagements: Betätigungsverbote im öffentlichen Dienst nur bei gerichtsfest nachgewiesener Verfassungsfeindlichkeit.

Initiativantrag · angenommen auf der Bezirkskonferenz der Jusos Oberbayern am 9. Februar 2025 in Ingolstadt

Adressat*innen: Bezirkskonferenz der Jusos Oberbayern, Landeskonferenz der Jusos Bayern, Bezirkskonferenz der SPD Oberbayern, Landeskonferenz der SPD Bayern

Beschluss

Die Jusos Oberbayern solidarisieren sich mit Lisa Pöttinger in Bezug auf das ihr auferlegte Verbot, das Referendariat als angehende Lehrkraft anzutreten. Wir verurteilen die Praxis, Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst lediglich auf Basis von Aussagen, welche klar von der Verfassung gedeckt sind, und aufgrund ihrer politischen Aktivitäten oder Zugehörigkeiten zu sanktionieren.

Wir fordern außerdem:

  • Betätigungsverbote im öffentlichen Dienst sollen nur möglich sein dürfen, wenn eine klare und gerichtsfest nachgewiesene Verfassungsfeindlichkeit der betroffenen Person vorliegt oder sie in einer nachgewiesen verfassungsfeindlichen Organisation Mitglied ist. Pauschale Annahmen oder die bloße Mitgliedschaft in demokratisch legitimierten Organisationen dürfen nicht ausreichen.
  • Die grundlegende Überarbeitung des „Fragebogens zur Prüfung der Verfassungstreue“. Zukünftig soll dieser tatsächlich nur demokratieschädigende Vereinigungen auflisten. Kapitalismuskritische und antifaschistische Überzeugungen befinden sich nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz, Gruppierungen mit solchen Grundwerten sollen deshalb von der Liste entfernt werden.

Begründung

Der Fall von Lisa Pöttinger, der das Referendariat aufgrund ihrer politischen Aktivitäten verweigert wurde, erinnert an die Praxis der Berufsverbote, die insbesondere in den 1970er und 1980er Jahren in Bayern Anwendung fand. Damals wurden zahlreiche Personen, darunter auch Mitglieder der Jusos, aufgrund ihrer politischen Überzeugungen vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Diese Praxis wurde später als Fehler anerkannt und führte zu Forderungen nach Rehabilitierung der Betroffenen. Aktuelle Fälle wie der von Lisa Pöttinger zeigen jedoch, dass ähnliche Mechanismen weiterhin bestehen.

Die Forderung nach klaren Nachweisen von Verfassungsfeindlichkeit bei Betätigungsverboten soll verhindern, dass demokratisch engagierte Personen allein aufgrund pauschaler Verdächtigungen oder ihrer Mitgliedschaft in politischen Organisationen sanktioniert werden. Dies ist entscheidend, um Rechtsstaatlichkeit und die politische Meinungsfreiheit zu garantieren.

Die ersatzlose Abschaffung des „Fragebogens zur Prüfung der Verfassungstreue“ ist notwendig, da dieser Fragebogen demokratische Grundrechte wie das Recht auf politische Betätigung in Frage stellt. Zudem hat sich diese Praxis als ineffektiv erwiesen, insbesondere im Umgang mit rechtsextremen Strukturen. Rechtsextreme Personen und Organisationen sind bekannt dafür, ihre Überzeugungen bewusst zu verschleiern und gezielt unauffällig aufzutreten. Fälle wie die rechtsextremen Netzwerke im Staatsdienst (z. B. bei Polizei oder Bundeswehr) zeigen, dass Fragebögen kein wirksames Mittel sind, um verfassungsfeindliche Einstellungen aufzudecken. Stattdessen trifft die Maßnahme oft Personen aus dem demokratischen Spektrum, deren politische Betätigung transparent und innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens stattfindet.

Eine demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft benötigt deshalb keine pauschalen und willkürlichen Prüfmechanismen wie den „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“, sondern differenzierte und rechtsstaatlich überprüfbare Verfahren, die tatsächliche Verfassungsfeindlichkeit nachweisen können. Es ist unerlässlich, die Meinungsfreiheit und das Recht auf politische Betätigung zu schützen und sicherzustellen, dass niemand aufgrund seines Engagements im Rahmen der demokratischen Ordnung beruflich benachteiligt wird.