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Parteiinterner Antrag Bildung Beschlossen ✓

Queerer Aufklärungsunterricht

Verpflichtende Aufklärung über queere Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten ab der 4. Klasse – mit geschulten Lehrkräften und geprüften Partnern.

Gemeinsam mit den Jusos Pfaffenhofen · angenommen auf der Bezirkskonferenz der Jusos Oberbayern am 9. Februar 2025 in Ingolstadt

Adressat*innen: Bezirkskonferenz der Jusos Oberbayern, Bezirksparteitag der SPD Oberbayern, Landeskonferenz der Jusos Bayern, Landesparteitag der BayernSPD

Beschluss

Wir fordern,

  • dass Aufklärung über queere Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten verpflichtend ab der 4. Klasse in den bayerischen Lehrplan aufgenommen wird,
  • dass queere Aufklärung unter anderem in Form von Projektstunden/-tagen stattfindet und über die Schuljahre verschiedene Themenschwerpunkte, die sich am Alter orientieren, gesetzt werden,
  • dass die Kooperation zwischen Schulen und Vereinen und Organisationen, die sich mit queerer Aufklärung auseinandersetzen und Seminare und Schulprojekte zu diesem Thema anbieten, gefördert wird – besonders der Austausch mit Rolemodels soll dabei eine wichtige Stellung einnehmen,
  • dass Vereine und Organisationen, die sich mit queerer Aufklärung beschäftigen, schneller und einfacher als gemeinnützig anerkannt werden können,
  • dass Vereine, die im Zusammenhang mit Sexualkunde und Aufklärung mit Schulen kooperieren, darauf geprüft werden, ob diese queerfeindliche Werte und Inhalte vermitteln, und dass auf Basis dieser Prüfung die Kooperation unterbunden werden kann,
  • dass Lehrkräfte diesbezüglich fortgebildet und sensibilisiert werden und dabei nicht nur inhaltlich, sondern auch in der Gesprächsführung sowie der Methodik geschult werden. Die Fortbildungen sollen auch den sensiblen Umgang mit queeren Schüler*innen beinhalten und unabhängig von der Fächerkombination sein.

Begründung

In Bayern ist es nach wie vor stark von den Lehrkräften und von der Schule abhängig, inwieweit das Thema Queerness im schulischen Aufklärungs- und Sexualkundeunterricht Platz findet oder überhaupt angesprochen wird. Oft stehen nur heteronormative Beziehungen zwischen Menschen im Fokus und nicht-cis-geschlechtliche Geschlechtsidentitäten finden keinerlei Beachtung. Dies führt einerseits dazu, dass sich Vorurteile gegen queere Menschen schnell verhärten und Queerfeindlichkeit nicht entgegengewirkt wird. Andererseits werden queere Jugendliche und solche, die in der Pubertät ihre eigene Sexualität und Geschlechtsidentität hinterfragen, mit ihren Gedanken und Gefühlen alleingelassen. So entsteht auch das Problem, dass Schulen und Klassenzimmer sich nicht zu einer Umgebung entwickeln, in der sich alle Schüler*innen akzeptiert und verstanden fühlen.

Nach unserem Verständnis ist es unabdingbar, dass eine queere Perspektive gleichberechtigt und gleichermaßen verpflichtend in den schulischen Aufklärungsunterricht einfließen muss. Um diesem Grundsatz der Gleichbehandlung gerecht zu werden, ist es als absolute Grundlage notwendig, dass die Behandlung von Queerness ein verpflichtender Bestandteil des Aufklärungsunterrichts wird und dass es nicht mehr im Ermessen der Lehrkräfte und Schulen liegt, wie oder ob darüber überhaupt gesprochen wird.

Die wertvollste Arbeit in diesem Bereich leisten momentan Vereine und Organisationen wie beispielsweise „Diversity München e.V.“, die auf Anfrage Workshops an Schulen zum Thema Queerness anbieten. Um die Zusammenarbeit zwischen diesen Vereinen und Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, sehen wir es als essentiell an, solche Initiativen und deren Zusammenarbeit mit Schulen konkret zu fördern.

Auch bisher werden von Schulen bereits Vereine für den Sexualkundeunterricht herangezogen. Hierbei kommt es regelmäßig vor, dass sich Organisationen (wie z. B. der von einer christlichen Missionarin gegründete „Teenstar“) beteiligen, die verdeckt oder offen das angeblich „traditionelle Familienbild“ bevorzugen oder sogar queerfeindliche Ansichten vertreten und aktiv der Gleichstellung von queeren Menschen entgegenwirken. Deshalb muss sichergestellt werden, dass externe Partner darauf geprüft werden, ob sie dem Anspruch gerecht werden, alle Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten gleich zu behandeln, und es muss die Möglichkeit gegeben sein, eine Kooperation mit solchen Vereinen zu verbieten.