Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung
Staatlich geförderte Anlaufstellen für Menschen ohne oder mit unklarer Krankenversicherung – und keine Meldepflicht der Sozialbehörden an die Ausländerbehörde.
Angenommen auf der Bezirkskonferenz der Jusos Oberbayern am 23. Juli 2023 in Holzkirchen
Beschluss
Wir fordern die Einführung staatlicher Förderprogramme, um Anlaufstellen in Städten und Gemeinden zu schaffen, deren Ziel es ist, Menschen ohne Krankenversicherung und Menschen, deren Versicherungsstatus unklar ist, über ihre Ansprüche für medizinische Grundversorgung aufzuklären und potentiell Wege in die gesetzliche Krankenversicherung zu finden.
Zudem fordern wir die Aufhebung des § 87 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG, welcher Sozialbehörden verpflichtet, Menschen ohne Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde zu melden, sollten diese einen Krankenschein beantragen, um die ihnen zustehende medizinische Grundversorgung wahrnehmen zu können. Diese Praxis führt dazu, dass Menschen ihre Abschiebung riskieren, um medizinisch versorgt werden zu können.
Begründung
Deutschland hat sich durch die Unterzeichnung des UN-Sozialpakts dazu verpflichtet, das Recht aller Menschen auf Gesundheit anzuerkennen und die Bereitstellung medizinischer Versorgung für alle sicherzustellen. Obwohl man in Deutschland auch ohne Krankenversicherung ein Anrecht auf eine Behandlung bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen und bei Schwangerschaft hat, ist es für viele aus unterschiedlichen Gründen schwer, dieses Recht wahrzunehmen. In einigen Großstädten gibt es bereits durch die „Medinetze“ ehrenamtlich organisierte anonyme Anlaufstellen für Menschen mit unklarem Versicherungsstatus, allerdings mangelt es an einem flächendeckenden Angebot zur Unterstützung in solchen Fällen.
Insbesondere Menschen ohne Aufenthaltstitel sind oft davon betroffen, auf keinerlei medizinische Versorgung Zugriff zu haben, ohne dass sie Gefahr laufen, gemeldet und abgeschoben zu werden. Deshalb ist es wichtig, dass der verlängerte Geheimnisschutz innerhalb von Krankenhäusern durchgesetzt wird, sodass selbst das Verwaltungspersonal von Einrichtungen keine Menschen an die Ausländerbehörde melden darf. Aus demselben Grund fordern wir einerseits die Aufhebung der Meldepflicht der Sozialbehörden gegenüber den Ausländerbehörden, sodass Krankenscheine ohne Abschieberisiko beantragt werden können, andererseits sollen die neu geschaffenen Anlaufstellen lediglich staatlich gefördert, aber nicht staatlich betrieben werden, um mehr Distanz zu gewährleisten, sodass eine Informationsweitergabe ausgeschlossen werden kann.
Es kann in einem industrialisierten Land wie Deutschland nicht sein, dass Menschen der Zugang zu medizinischen Einrichtungen erschwert wird und diese im schlimmsten Fall vor die Wahl zwischen Gesundheit und persönlicher Sicherheit gestellt werden. Gesundheit ist ein Menschenrecht und muss als solches allen zur Verfügung stehen, unabhängig von Aufenthaltsstatus und finanzieller Lage!