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Kein Insider-Handel für Minister*innen!
Offenlegungspflichten, Haltefristen und ein umfassendes Antikorruptionsgesetz für Abgeordnete und Minister*innen.
Angenommen auf der Bezirkskonferenz der Jusos Oberbayern am 15. Januar 2023 in München
Beschluss
Wir fordern:
- Abgeordnete und Minister*innen müssen alle Vermögenswerte und Kredite über 100.000 € offenlegen.
- Abgeordnete und Minister*innen dürfen keine Vermögenswerte über 100.000 € (auch summiert) kaufen und innerhalb einer Haltezeit von 5 Jahren verkaufen.
- Es soll ein umfassendes Antikorruptionsgesetz verabschiedet werden, das es Minister*innen und Abgeordneten gesetzlich untersagt, exklusive Informationen, die sie nur aus ihrer Tätigkeit haben können, zu verwenden, um Gewinne zu erzielen. Dies umfasst Nebentätigkeiten, Honorare und Provisionen.
Außerdem heißt es im Beschluss:
- Unternehmensbeteiligungen besitzen dürfen.
- Keine Übertragung an dritte Personen erfolgen darf.
- Nach der Amtszeit eine Übergangssperre von fünf Jahren gelten soll.